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AGB

PYRAMIS-TRAIN AGB
AGB Hypnosecenter Graz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar
10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmens-berater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens-beraters) zuständig.

Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:
(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

Allgemeine, ergänzende Geschäftsbedingungen zur
Wirtschaftshypnose zum Coaching und Beratung
für Unternehmen
Fa. PYRAMIS-TRAIN e.U. FN 321221 i HG Graz.



Stand 01.01.2011


1.  Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das allgemeine Vertragsverhältnis.

2.  Allgemeines und Vertragsgegenstand
Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für juristische Personen (im weiteren auch als Auftraggeber genannt). Die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. führt Wirtschaftshypnose, Coaching, Telefon-Coaching und Beratung sowie Weiterbildungen und offene Veranstaltungen durch, und erbringt sonstige Leistungen nach gesonderter, individueller Vereinbarung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Die von der Firma PYRAMIS-TRAIN e.U.  abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen. Die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U.  ist berechtigt Hilfskräfte, Sachverständige, externe Berater und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Die  Firma PYRAMIS-TRAIN e.U.  erbringt Beratungsleistungen auf der Grundlage der, vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei dem Auftraggeber. Die nachfolgenden Bedingungen finden auf alle Vertragsbeziehungen zwischen der Firma PYRAMIS-TRAIN e.U.  und dem Auftraggeber Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Anders lautende Bedingungen - soweit sie nicht ausdrücklich festgelegt sind - gelten nicht, ausgenommen sind Teile der "Allgemeinen und Ergänzenden Geschäftsbedingungen" veröffentlicht auf unserer Homepage www.hypnose-austria.at sofern der Auftraggeber Wirtschaftshypnose gebucht hat.

3.  Stillschweigen
Über alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien sowie die Inhalte aller sich hieraus ergebenen Leistungen wird Stillschweigen auch nach der Beendigung des Vertrages gegenüber Dritten vereinbart.

4.  Haftung
Die Nutzung der Leistungen von der Firma PYRAMIS-TRAIN e.U.  erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verantwortung der Befolgung der Beratung/des Coachings liegt beim ratsuchenden Klienten/Kunden und/oder Auftraggeber. Für Schäden, die aus der Befolgung der Beratung/des Coachings, der Hypnosesitzung entstehen, wird keine Haftung übernommen. Die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. schuldet keinen Erfolg.
Die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dabei auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden, soweit sie nach Erteilung des Auftrages entstehen, sind ausgeschlossen. Die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. haftet während eines Termins, einer Veranstaltung u. ä. nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände. Die Teilnahme an den Veranstaltungen, insbesondere im Bereich Outdoor und Natur, können mit besonderen Risiken verbunden sein; die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. beschränken ihre Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den dreifachen Gesamtpreis. Die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. als auch deren Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für Körperschäden.
Die Haftung für Folgekosten des Auftraggebers bei der Absage einer Veranstaltung durch die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. wird ausgeschlossen.

5. Angebote, Honorare                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt: insbesondere mögliche Mobilfunkgebühren oder Auslandstelefonate, Reise- und Übernachtungskosten. Solange innerhalb einer Organisation keine schriftliche Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber als Schuldner des Honorars.  Für Wirtschaftshypnose, Coaching- und Beratungsleistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung bzw. Angebot festgelegten Honorare berechnet. Findet das Coaching bzw. die Beratung außerhalb Graz statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten berechnet. Ein gefahrener Kilometer wird mit 0,50 € in Rechnung gestellt, eine Reise mit Zug wird mit  der 1 Klasse berechnet und mit der Bahnkarte belegt, ein Flug wird mit der jeweiligen Business Klasse berechnet und mit der Flugkarte und Rechnung belegt, eine Übernachtung erfolgt mindestens in einem 4 Sterne Hotel und wird mit der Hotelrechnung belegt sofern der Auftraggeber selbst dazu keine Reservierung vorgenommen hat, hinzugerechnet werden noch die tatsächlichen Verpflegungskosten und belegt werden diese mit Rechnungen. Der Klient nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens 15 Minuten Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich zu distanzieren . Eine Beratungs- / Hypnose-, Coachingstunde wird mit 60 Minuten veranschlagt. Abgerechnet werden jeweils angefangene 30 Minuten. In der Regel werden 1 - 2 Stunden pro Sitzung vereinbart. Der Klient/Kunde bezahlt nur die tatsächlich genutzte Zeit in 30 Minuten-Schritten. Berechnungsbeispiel: Wenn also 2 Stunden vereinbart waren (4x30 Minuten)  und die Beratung/das Coaching endet nach 1 Stunde 25 Minuten werden 3 x 30 Minuten Honorar in Rechnung gestellt. Endet die Sitzung nach 1 Stunde 35 Minuten werden 4 x 30 Minuten Honorar in Rechnung gestellt. Bei telefonischer Beratung werden als Pauschalleistung 1x 30 Minuten abgerechnet, die Dauer des Gespräches wird hier nicht herangezogen. Erfolgt eine telefonische Beratung an Sonn,- und Feiertagen so erhöht sich das Honorar um 75%. Hierfür wird beim Start und beim Ende des Gesprächs gemeinsam auf die Uhr geschaut und die abgegoltene Zeit von der Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. schriftlich festgehalten. Der Auftraggeber begleicht voraus die Rechnung(en) mit einer Zahlfrist von je 10 Tagen. Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Trainingsziel, Beratungsziel, Hypnose und Coaching-Ziel nicht erreicht wurde.

6.  Versicherungsschutz
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Hypnose-, Coaching Sitzungen und kommt für eventuell verursachte finanzielle oder andere Schäden selbst auf. Dieses Coaching, und die Hypnosesitzung ist keine Psychotherapie und will diese nicht ersetzen. Der Klient wird in seiner Eigenverantwortung gefördert und ist durchweg für sich selbst verantwortlich. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops u.s.w. ist immer der Auftraggeber. Der Klient hat weder finanziell noch gesundheitlich keinen Versicherungsschutz durch die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U.  

7.  Beratungs-, Coaching-, Hypnose- und Trainingsleistungen
Für alle Coachings-, Trainings-, Hypnose und sonstigen Beratungsleistungen ob persönlich oder telefonisch, gelten die folgenden Bedingungen. Diese akzeptieren Sie mit der Inanspruchnahme:  

  • Bei den Angeboten von der Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. und dieser Homepageangebote handelt es sich um Entspannungstraining, Beratung, Coaching, Energetische Behandlung und Training. Es erfolgt keine medizinische oder psychotherapeutische Diagnose und/oder Behandlung im Sinne des österreichischen Ärztegesetzes, und Therapeutengesetzes. Laufende und geplante Behandlungen durch Ärzte, oder Psychotherapeuten sollen auf jeden Fall weiter geführt bzw. angetreten werden und sind von den Leistungen von der Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. völlig unabhängig zu sehen.

  • Beratungs-, Hypnose-, Coaching- und Trainingsleistungen erfolgen auf Freiwilligkeit.

  • Bei der persönlichen Beratung von Jugendlichen (Lehrlingen) als Firmen- bzw. als Privatklienten wird jeweils die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich.


8. Abgrenzung zur Psychotherapie
Wirtschaftshypnose und Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht.
Wirtschaftshypnose und Coaching basiert auf einer Coach-Klienten und Hypnotiseur-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Hypnotiseurs, Coachs klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Wirtschaftshypnose und Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Wirtschaftshypnose und Coaching dient dem "gesunden" Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis eines Coachings und der Wirtschaftshypnose stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

9.  Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Der Coach, Hypnotiseur ist jeweils berechtigt bei höherer Gewalt die vereinbarten
Coaching-, Hypnose Termine zu verschieben, hierunter fallen insbesondere Leistungshindernisse, die durch Krankheit oder Unfall entstanden sind. In solchen Fällen ist eine schnellstmögliche Information zu geben. Falls der Klient vor einem Praxisbesuch unter der hinterlassenen Rufnummer und per E-Mail nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

10. Alkohol und Drogen, gesundheitliche Probleme, Mitwirkungspflicht
Die Teilnehmer aller Veranstaltungen verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer Mittel, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Bei Verstößen hiergegen ist die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist nach zu kündigen wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf die Veranstaltungskosten in vollem Ausmaß; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet. Vor der Veranstaltung muss die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, Asthma, Phobien oder Depressionen) informiert werden. In diesen Fällen sollte die Teilnahme unbedingt mit dem Hausarzt abgesprochen sein. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Arbeitsunterlagen, Schutz- und Nutzungsrechte
Alle an den Auftraggeber und/oder Klienten ausgehändigten Unterlagen sind soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein der Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. Dem Auftraggeber und/oder Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von PYRAMIS-TRAIN e.U. ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Es gilt daher immer das Urheberrechtsgesetz.

12. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während der Teilnahme oder vorzeitige Beendigung, z.B. durch schlechtes Wetter bzw. auf Wunsch des Auftraggebers und/oder Klienten) nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. den Anspruch auf den Gesamtpreis vor.

13. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Zeit und Ort der Hypnosesitzung, des Coachings, des Trainings, Workshops, u.ä. werden von den Geschäftspartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Terminen und Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Hypnose-, und Coachingsitzungen ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

14.  Unfallversicherung und Bergung
Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

15. Verjährung
Die Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Reisevertrages im BGB. Weitergehende Rechte der Teilnehmer sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages und der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages und AGB zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten wirksame Bestimmungen ein welche den Sinn, Zweck und Ziel der Unwirksamen nicht unterscheiden.

17. Gerichtsstand / Recht
Alls Gerichtsstand wird Graz vereinbart. Für alle Veranstaltungen und Dienstleistungen von der Firma PYRAMIS-TRAIN e.U. gilt österreichisches Recht.



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